Impressum

Elektro Technik System Moumni

Einzelunternehmen

Schwalbenflug 7

71577

Großerlach


Telefon: +49 (0) 7192 9342696

Telefax: +49 (0) 7192 9351469

E-Mail: info@ets-moumni.de


Inhaber: Abderrazik Moumni


Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen: Elektromeister


Zuständige Kammer: Handwerkskammer Stuttgart


Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • VDE Norm
  • TAB

(Sie finden diese Normen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de, unter der Rubrik „Berufsrecht“)


USt-Id Nr.: DE352270601



Name und Sitz des Versicherers: Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft

Anschrift: Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H.


Geltungsraum der Versicherung:

Deutschland


 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro- Technik System Moumni für Verbraucher
 

Geltungsbereich
 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Gegenstand der zwischen der Elektro- Technik System Moumni, Schwalbenflug 7, 71577 Großerlach, mit ihren Vertragspartnern geschlossenen Verträge. Die AGB gelten unter Ausschluss etwa anders lautender Bedingungen des Vertragspartners für alle, auch in Zukunft abgeschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 
Angebot und Vertragsabschluss
 
Die schriftlichen Angebote der Elektro- Technik System Moumni sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt unverbindlich. Mündliche Absprachen oder mündliche Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam. Mit Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, die bestellte Ware abzunehmen bzw. das bestellte (Ge-)Werk herstellen zu lassen.
 
Preise
 
Die Preise der Elektro- Technik System Moumni verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Kosten sonstiger Nebenleistungen. Gegenüber Nicht-Verbrauchern erfolgt die Festsetzung der Preise unter der Bedingung gleichbleibender Einkaufspreise, Arbeitslöhne, Steuern und sonstiger Kosten. Zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertag oder auch mit rückwirkender Kraft eintretende kostenverändernde Umstände berechtigen die Elektro- Technik System Moumni den Preis entsprechend anzugleichen. Die Preise gelten für die Lieferung und Leistung ohne Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherung oder ähnliches. Solche zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungsmaterial wird seitens der Elektro- Technik System Moumni nicht zurückgenommen. 
 
 
Abschließende Leistungsbeschreibung
 
Die in der jeweiligen Produkt- beziehungsweise Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheit legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes. 
 
 
Selbstbelieferungsvorbehalt
 
Die Elektro- Technik System Moumni übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Elektro- Technik System Moumni für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe dieser AGB unberührt. Die Elektro- Technik System Moumni wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn die Elektro- Technik System Moumni zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Elektro- Technik System Moumni wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die eventuelle Gegenleistung unverzüglich erstatten. 
 
 
Keine Schadenersatzpflicht des Zwischenhändlers
 
Die Elektro- Technik System Moumni hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe dieser AGB unberührt. 
 
 
Rücknahme bei Eigentumsvorbehalt
 
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Elektro- Technik System Moumni bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Elektro- Technik System Moumni - nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Heraus verlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt. 
 
 
Keine stillschweigenden Garantien
 
Erklärungen der Elektro Technik System Moumni in Zusammenhang mit diesem Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibungen, etc.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der Elektro- Technik System Moumni über Übernahme einer Garantie maßgeblich. 
 
 
Rügepflicht des Kunden
 
Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, der Elektro- Technik System Moumni schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar. 
 
 
Zahlungsbedingungen
 
Die Kaufpreiszahlung ist ohne jedweden Abzug bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Elektro- Technik System Moumni 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraus-sichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. 
 
 
Haftungsausschluss
 
Die Elektro- Technik System Moumni haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Inhabers, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Elektro- Technik System Moumni nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Elektro- Technik System Moumni den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abschnittes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit die Elektro- Technik System Moumni den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. 
 
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach den speziellen Regelungen dieser AGB, die Haftung für Unmöglichkeit ebenso nach der maßgeblichen Regelung dieser AGB.
 
   
Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung
 
Die Elektro- Technik System Moumni haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Elektro- Technik System Moumni oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung der Elektro- Technik System Moumni gegenüber dem Kunden für Schadenersatz neben der Leistung auf 70 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 70 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der Elektro- Technik System Moumni etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
 
 
Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit
 
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 
 
 
Ausschluss des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht


Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Elektro- Technik System Moumni die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Elektro- Technik System Moumni zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen. 
 
 
Verjährungsverkürzung
 
Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.
 
Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr. 
Die Verjährungsfristen nach den vorstehenden Absätzen gelten auch für sonstige Schadenersatzansprüche gegen die Elektro- Technik System Moumni, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Diese gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. 
Die vorstehenden Verjährungsfristen geltend mit folgender Maßgabe: 
Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes. Die Verjährungsfristen gemäß den ersten beiden Absätzen dieses Abschnitts gelten im Übrigen auch nicht, wenn die Elektro- Technik System Moumni arglistig verschwiegen hat oder soweit die Elektro- Technik System Moumni eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat die Elektro- Technik System Moumni einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in den ersten beiden Absätzen dieses Abschnitts genannten Fristen die anwendbaren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beziehungsweise Nr. 3 unter Ausschluss der Fristenverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB. 
Die Verjährungsfristen der ersten beiden Absätze dieses Abschnitts gelten zudem nicht, soweit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht. 
Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
 
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen bei Ablieferung. Soweit in dieser Bestimmung von Schadenersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
 
 
Lagergeld
 
Wird der Einbau, die Lieferung oder die in sonstiger Weise vereinbarte Übergabe auf Wunsch des Kunden um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Einbau-, Liefer- oder Übergabe Termin oder, wenn kein genauer Einbau-, Liefer- oder Übergabe Termin vereinbart war, nach der Anzeige der Einbau-, Liefer- oder Übergabe Bereitschaft der Elektro- Technik System Moumni verzögert, kann die Elektro- Technik System Moumni pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 5% berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Elektro- Technik System Moumni kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 
Der Spiegel Elektrotechnik GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
 


Ausschluss der Neuherstellung
 
Die Elektro- Technik System Moumni ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 
 
 
Ausschluss aufwendungserhöhender Vereinbarungen
 
Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen die Elektro- Technik System Moumni gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 
 
 
Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem erstrebten wirtschaftlichen Zwecke entspricht oder am nächsten kommt.
 


Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen:

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